EU Datenschutzgrundverordnung – Was gilt es für Sachverständige in der Immobilienbewertung zu beachten?
Ab dem 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsregelung die zwei Jahre
zuvor in Kraft getretene EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit für
alle der Union angehörenden Staaten verbindlicher Wirkung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jetzigen Form hat damit ausgedient
und greift in Zukunft nur dort, wo die DSGVO Raum für nationale Regelungen
bietet.
Die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz sowie dem freien Verkehr personenbezogener Daten (Artikel 1 DSGVO).
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