Die Digitalisierung hat viele Aspekte der Privat- und Geschäftswelt verändert, vor allem aber jedoch die Kommunikation. So zählt die E-Mail heutzutage zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln, da quasi jede Information ohne Zeitverzögerung ausgetauscht werden kann. Für die Geschäftswelt bedeutet dies auch, dass aufbewahrungspflichtige Daten, wie zum Beispiel ein Angebot oder eine Rechnung, auf dem E-Mail-Weg versendet werden.
Bereits seit einigen Jahren wird daher auf die Notwendigkeit einer E-Mail Archivierung hingewiesen. Seit dem 01.01.2017 handelt es sich dabei aber nicht mehr nur um einen Leitfaden, sondern um eine verbindliche Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums. Die neue Vorschrift ist vor allem unter der Abkürzung GoBD bekannt. Ausgeschrieben bedeutet GoBD „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischerForm sowie zum Datenzugriff“.
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Quelle: Blickpunkt Nord 01/2017